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Projektsteuerung

Mit steigendem Bauvolumen wachsen die Anforderungen an den Bauherrn, seine Vorstellungen in die Praxis umzusetzen, wobei er die Geschehensabläufe in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen hat. Diese Tätigkeiten sind originäre Aufgaben des Auftraggebers und von den Leistungen des Architekten und Ingenieurs zu trennen. In der Praxis werden in diesen Fällen Aufträge für Leistungen der Projektsteuerung erteilt. Die Aufträge umfassen insbesondere Beratungs-, Koordinations-, Informations- und Kontrollleistungen. Die Projektsteuerung übernimmt die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen.

Hierzu gehören:

Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,

Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungspläne, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen,
Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
Laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.

 

 
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