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                             Projektsteuerung 
                              Mit steigendem Bauvolumen 
                                wachsen die Anforderungen an den Bauherrn, seine 
                                Vorstellungen in die Praxis umzusetzen, wobei 
                                er die Geschehensabläufe in technischer, 
                                rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, 
                                zu steuern und zu überwachen hat. Diese Tätigkeiten 
                                sind originäre Aufgaben des Auftraggebers 
                                und von den Leistungen des Architekten und Ingenieurs 
                                zu trennen. In der Praxis werden in diesen Fällen 
                                Aufträge für Leistungen der Projektsteuerung 
                                erteilt. Die Aufträge umfassen insbesondere 
                                Beratungs-, Koordinations-, Informations- und 
                                Kontrollleistungen. Die Projektsteuerung übernimmt 
                                die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung 
                                von Projekten mit mehreren Fachbereichen. 
                                
                               | 
                              | 
                            Hierzu gehören: 
                              
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    Klärung der Aufgabenstellung, 
                                      Erstellung und Koordinierung des Programms 
                                      für das Gesamtprojekt,  | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Klärung der Voraussetzungen 
                                    für den Einsatz von Planern und anderen 
                                    an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte), | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Aufstellung und Überwachung 
                                    von Organisations-, Termin- und Zahlungspläne, 
                                    bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Koordinierung und Kontrolle 
                                    der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden 
                                    Firmen, | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Vorbereitung und Betreuung 
                                    der Beteiligung von Planungsbetroffenen, | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Fortschreibung der Planungsziele 
                                    und Klärung von Zielkonflikten, | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Laufende Information des Auftraggebers 
                                    über die Projektabwicklung und rechtzeitiges 
                                    Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, | 
                                 
                                 
                                    | 
                                    | 
                                 
                                 
                                    | 
                                  Koordinierung und Kontrolle 
                                    der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- 
                                    und Genehmigungsverfahren. | 
                                 
                               
                                
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